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Als Spezialist für Berufsbetreuung haben wir hier unser Versicherungsangebot für Berufsbetreuer/innen aufgelistet. Sollten Sie für die Versicherung, die Sie benötigen, nicht fündig werden, rufen Sie uns bitte an. Sie erhalten dann einen Antrag, bzw. Angebotsformular, per Fax oder Post. Wünschen Sie zu einzelnen Versicherungssparten ausführliche Informationen, verwenden Sie bitte unsere Infoanforderung. In der rechten Spalte können Sie das neue aspekte-Heft "Sonderausgabe Versicherungen 2010" herunterladen. Das PDF enthält interaktive Lesezeichen die Ihnen ermöglichen, per Mausklick zu der entsprechenden Seite zu gelangen. Alle Internet- und E-Mailadressen in der PDF-Datei sind mit Hyperlinks hinterlegt und können direkt angewählt werden. Berichtigung für die gedruckte Ausgabe Leider hat sich in der Print-Ausgabe ein Fehler eingeschlichen. In der Tabelle auf Seite 36, "Versicherungssummen und Prämien Vermögensschadenhaftpflichtversicherung", muss die Prämie für den Tarif VS 500.000, plus öffentlich-rechtliche Absicherung, richtig lauten: 513 EUR Nettobeitrag, zzgl. 97,47 EUR (19 % Versicherungssteuer) = 610,47 EUR Jahresbeitrag. Wir bedauern diesen Fehler und bitten um Ihr Verständnis. Die PDF-Ausgabe, die Sie in der rechten Spalte herunterladen können, weist auf Seite 36 bereits die richtigen Zahlen aus. Wichtiger Hinweis! Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Privathaftpflicht-versichert! Es besteht offenbar weit verbreitet die Annahme, dass betreute Personen automatisch durch eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung der Betreuer/innen mit einen privaten Haftpflichtversicherung versorgt sind. Dies ist NICHT der Fall! Sollen betreute Personen Privathaftpflicht-versichert werden, so muss dies ausdrücklich und schriftlich über einen Gruppenvertrag innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine Einzel-Haftpflichtversicherung geschehen. Aber auch wenn ein Gruppenvertrag innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart wurde, so gilt hier ebenfalls: Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Haftpflicht versichert! Als versichert gelten nur die betreuten Personen, die bei Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung oder während der Laufzeit dieses Vertrages schriftlich mit Name, Vorname und Geburtsdatum angemeldet werden. Bitte berücksichtigen Sie diese wichtige Information, um künftige Deckungslücken zu vermeiden.
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