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 Berufsbetreuer/innen > Elektronikversicherung

Schutz vor Verlust durch Pech und Panne!
Die für Verwaltungsarbeiten eingesetzten Geräte, insbesondere zur elektronischen Datenverarbeitung, sind vielen Gefahren ausgesetzt die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind (z.B. Überspannungsschäden oder Schäden durch Kurzschluss).

Die Versicherer haben daher mit der Elektronik-Sachversicherung ein Spezialprodukt geschaffen, das diesen speziellen Versicherungsbedarf abdeckt.

Wann ist eine Elektronik-Sachversicherung sinnvoll?
Vorwiegend bei EDV-Anlagen, versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte.

Im Gegensatz zur Geschäftsinhaltsversicherung bietet sie einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz und - so eigenartig das auch klingt - manchmal sogar für weniger Geld.

Versicherte Sachen/Gefahren in der Elektronik-Sachversicherung

  • Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikation-, Informations-, Sicherungs- und Meldetechnik und sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte

Gegen unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschäden (Rohrbruch-, Frostschäden ) 
  • Sturm, Hagel 
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit 
  • Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Plünderung 
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler 
  • Überspannung, Induktion oder Kurzschluss, Explosion, Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung, Höhere Gewalt

Schadenbeispiel 1
Die EDV-Anlage (oder ein anderes Gerät) wurde auf einem Regal, das mit Dübeln an der Wand befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines Tages fällt alles in die Tiefe.

Schadenbeispiel 2
Das versicherte Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruchmerkmale zu erkennen. Jemand hatte vergessen das Sicherheitsschloss zu betätigen, und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist der Einbruchdiebstahl über die Geschäftsinhaltsversicherung nicht versichert, wohl aber über die Elektronikversicherung (einfacher Diebstahl).

Schadenbeispiel 3
Jemand stolpert über ein Kabel und reißt ein Gerät vom Schreibtisch.

Welche Leistungen erbringt der Versicherer im Schadenfall?
Er leistet Entschädigung für versicherte Sachen, wenn diese zerstört, beschädigt oder entwendet worden sind, und übernimmt Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufgewendet hat.

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung, bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer deshalb die Kosten für die Wiederbeschaffung. Aber Achtung: Falls ein Gerät zu einem Sonderpreis erworben wurde, dürfen Sie diesen nicht ansetzen. Es ist vielmehr der normale und aktuelle Listenpreis zugrunde zu legen, da ansonsten eine Unterversicherung angerechnet wird (dem Listenpreis sind die Kosten für die Fracht und die Montage hinzuzurechnen).

Beispiel Listenpreis:
Sie haben vor zwei Jahren einen PC ganz normal für 2.000 EUR angeschafft. Der gleiche PC, mit gleicher Ausstattung, kostet aber heute nur noch 500 Euro. Dieser Wert gilt als aktueller Listenpreis und muss bei der Ermittlung der Versicherungssumme angesetzt werden.

Bei einem Teilschaden werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) ersetzt, und zwar ohne Abzüge.

Wann benötigen Sie eine Datenversicherung?
Über die Elektronik-Sachversicherung ist nur der reine Hardwareschaden am Gerät versichert. Aber was ist, wenn die Hardware beschädigt oder gestohlen wird und auf die gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? In diesem Fall leistet die Datenversicherung. Sie erstattet auch Kosten für das Wiederaufspielen der Programme auf dem neuen bzw. reparierten Rechner.

Versicherte Sachen/Gefahren in der Datenversicherung
Nachteilige Veränderung oder Verlust versicherter Daten oder Programme durch einen in der Elektronik-Sachversicherung versicherten Schaden (auch nachweislich infolge Blitzeinwirkung) an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren oder an der Datenverarbeitungsanlage, durch die sie verarbeitet wurden.

Nicht versicherte Risiken in der Elektronik-Sach- und Datenversicherung
Abnutzung, Aufwendungen für die Wartung, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben.

Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Elektronikversicherung

Wenn Sie Fragen zur Elektronikversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.