|
Die Hausrat-Versicherung für Ihr Büro. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen, stellen doch Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Wichtig: Es wird generell der Neuwert entschädigt. Welche Gefahren sind versichert? - Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Rohrbruch, Frostschäden
- Sturm und Hagelschäden
- Diebstahl von Dienstfahrrädern bis 250 EUR
- Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden (optional)
Selbstverständlich können Sie mit einer zusätzlichen Glasversicherung alle Fenster- und Glasflächen mitversichern. Nicht versicherte Gefahren - Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Kurzschluss, Induktion, Überspannung durch Blitz (falls nicht zusätzlich vereinbart)
- Implosion
- Feuchtigkeit, Überschwemmungen
- Höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler
- Abnutzung
- Die Software / Datenverlust
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Erdbeben, Kernenergie
- Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe
Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung ? Da die Geschäftinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden), weil Sie alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung. Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage. Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen. Wünschen Sie ein Angebot? Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Geschäftsinhaltsversicherung Wenn Sie Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50. Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
|