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 Berufsbetreuer/innen > KFZ-Versicherung

So macht Autofahren richtig Spaß
Auf dem deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite von Kfz-Versicherungen. Genauso groß sind aber auch die Unterschiede bei den Prämien für vergleichbare Leistungen. Deshalb haben wir bei unseren Kfz-Versicherern auf ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis geachtet und können Ihnen bis zu 40% günstigere Konditionen (im Vergleich zum Marktdurchschnitt) bei erheblich besseren Leistungen anbieten.

Spartarif für den Zweitwagen
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch die Erst-Einstufung Ihres Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse 3 (70 %) vornehmen, wenn das erste Kfz bei derselben Gesellschaft versichert, mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft und schadenfrei ist. Zusätzliche Bedingung ist, dass das Auto ausschließlich von dem Versicherungsnehmer und dem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens- oder Ehepartner gefahren wird. (Dieses Angebot gilt natürlich auch für jedes weitere Fahrzeug).

Weitere Leistungen:
Neuwert-Entschädigung bei PKW
Pkw, die noch kein halbes Jahr alt und im Erstbesitz sind, werden bei Totalschaden oder Diebstahl durch ein gleiches, neues Auto ersetzt.

Rabattretter

Fahren Sie schon 25 Jahre und mehr unfallfrei, behalten Sie trotz eines angefallenen Schadens aufgrund eines Rabattretters Ihre Prozente.

Haftpflicht inklusive Mallorca-Police

Die Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland ist beitragsfrei mitversichert: Ein unter die Mallorca-Police (§ 10 b AKB) fallender Schaden belastet den Schadenfrei-heitsrabatt nicht.

Beispiel:
Im Ausland gelten andere, teilweise sehr geringe, Versicherungssummen. Verursacht der Versicherungsnehmer dort mit einem Leihwagen einen Unfall, haftet er für die entstandenen Schäden unbegrenzt, der ausländische Versicherer aber nur bis zu der für den Leihwagen vereinbarten Versicherungssumme. Bei Personenschäden kann es da schon zu einer riesigen Lücke kommen. Die Versicherung des Versicherungsnehmers in Deutschland übernimmt in diesem Fall aber die Differenz aufgrund der „Mallorca-Police". Der Schadenfreiheitsrabatt wird aber trotz Zahlung nicht belastet.

Marderbiss
Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden werden durch die Fahrzeugversicherung ersetzt.

Kein Abzug „neu für alt"

Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs wird bei Pkw, Krädern und Camping-Kfz in Voll- und Teilkasko auf Abzüge „neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie, Bereifung und Lackierung verzichtet.

Selbstbeteiligungsverzicht bei Glasbruch bis zu 150 EUR

Haben Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung (SB) von bis zu 150 EUR vereinbart, müssen Sie die Selbstbeteiligung nicht zahlen, wenn Sie den Glasschaden durch die Verbundglasreparatur beheben lassen.

GAP-Einschluss möglich

Diese Möglichkeit ist für Kfz-Halter interessant, die ein Fahrzeug geleast haben. Wenn z.B. ein geleaster PKW im Alter von z.B. 2 Jahren gestohlen wird, ergibt sich bei der Schadenabwicklung eine Deckungslücke (GAP). Sie entsteht dadurch, dass Pkw vor allem in den ersten Jahren nach der Zulassung überproportional an Wert verlieren. Der Kfz-Kaskoversicherer zahlt in diesem Fall nur den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) aus, der Leasinggeber beansprucht aber den vertraglich vereinbarten Kfz-Restwert. Versicherungsnehmer, die keine GAP-Vereinbarung getroffen haben, müssen den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit

Bei Unfällen, die ein Fahrer durch grob fährlässiges Verhalten herbeiführt, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko-Versicherung einschränken oder ganz verweigern. Deshalb sollte ein Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten sein.

Wenden Sie z.B. auf einer Straße mit durchgezogenem Mittelstrich, handeln Sie grob fahrlässig. Der Versicherer leistet in diesem Fall aber trotzdem. Verständlicherweise ist aber die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls in Folge des Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ausgenommen.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
Einen Fragebogen zur Anforderung eines Angebots können Sie hier als PDF herunterladen: Fragebogen Kfz-Versicherung

Wenn Sie Fragen zur Kfz-Versicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.