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 Berufsbetreuer/innen > Nachlassverwaltung

Für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für diese Tätigkeiten. Diese Risiken können aber separat mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Nachlassverwaltungen abgedeckt werden.

Das nachfolgende Angebot für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer ist mit dem Bundesvorstand des BdB. e.V. abgestimmt und gilt für Mitglieder. Für Nicht-Mitglieder erhöht sich der Beitrag um je 75 EUR (zzgl. VSt.).

Versichert ist/sind:

  • Fehler beim Zahlungsverkehr
  • wenn zu dem verwalteten Vermögen ein Gewerbebetrieb mit einem Umsatz unter 25.000 EUR gehört
  • Schäden, die während der Laufzeit dieses Vertrages eintreten und gemeldet werden, der zugrunde liegende Verstoß aber während der Laufzeit eines Vorvertrages bei einem anderen Versicherer erfolgt ist und der Vorversicherer wegen Ablaufs der Nachhaftungszeit keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren hat.
  • 5 Jahre Nachhaftung

Nicht versichert sind:
Bei Berufsbetreuer/Innen fallen u.a. Spekulationsgeschäfte und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass private Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, nicht unter den Versicherungsschutz

Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Objekt- und Jahresverträge beträgt 150.000 EUR (nach § 1896 ff BGB). Sie steht jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung für den Fall, dass sich mehrere Schadenfälle in einem Versicherungsjahr ereignen. Es sind natürlich auch höhere Versicherungssummen möglich. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt 10% der Haftpflichtsumme, mindesten 5 EUR, maximal 500 EUR.

Beiträge
Der Einmalbetrag bei Objektverträgen beträgt 240 EUR (zzgl. VSt.) pro Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft bzw. Testamentsvollstreckung für die Dauer des Verfahrens. Jahresverträge sind nach der Anzahl der Risiken gestaffelt. Die genauen Beiträge finden Sie auf der nachfolgenden Seite.

Anmerkung
Die Kosten der Einzelverträge werden nach unserem Kenntnisstand von den Nachlassgerichten anerkannt und sind somit Verfahrenskosten. Wir können natürlich keine allgemein rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Bitte klären Sie dies für den Einzelfall mit dem zuständigen Nachlassgericht.

Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Nachlassverwaltung

Wenn Sie Fragen zur Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes für Nachlassverwaltungen haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.