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 Berufsbetreuer/innen > Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzkonzept nur für Berufsbetreuer/innen
Speziell für Berufsbetreuer/-innen e.V. haben wir zusammen mit unserem Rechtsschutzversicherer ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ein spezielles Versicherungskonzept „KompaktPlus“ entwickelt, das Sie mit diesen Leistungen und Bedingungen nur bei GL abschließen können.  

Der KompaktPlus-Tarif mit Berufsvertragsrechtsschutz deckt sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich optimal ab und gilt auch für alle Verträge der Betreuten, die vom Betreuer im Auftrag für den Betreuten abgeschlossen wurden.

Berufsbetreuer/innen, die auf diese Leistung verzichten wollen, können das GL-Rechtsschutzkonzept ohne Berufsvertragsrechtsschutz beantragen, um z.B. den Jahresbeitrag beim Einstieg in die Betreuungstätigkeit zu reduzieren. Alle anderen Leistungen und Bedingungen sind identisch mit Ausnahme des Prämiennachlasses für neue BdB-Mitglieder.

Rechtsschutzversicherungen für Betreute Personen

Rechtsstreitigkeiten, die betreute Personen betreffen, sind nicht über die Rechtsschutzversicherung für Berufsbetreuer/innen abgedeckt. Betreute Personen sollten deshalb über eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Betreute abgesichert sein. Betreute Personen können im Rahmen einer Sammelrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Vertrag des Betreuers versichert werden.

Die Highlights des GL Rechtsschutzkonzeptes
Das GL-Rechtsschutz-Konzept zeichnet sich, neben einer Versicherungssumme von 500.000 EUR (im Spezial-Straf-Rechtsschutz 300.000 Euro) und zusätzlich darlehensweise 150.000 EUR Strafkaution, durch  folgende Leistungsarten aus:

Gültig nur für den Tarif KompaktPlus mit Beitragsgarantie

  • Versicherungsschutz für privatrechtliche Verträge mit Berufsvertragsrechtsschutz
  • Beitragsgarantie bis zum 1. April 2013
  • Kostenlose Sofortberatung für den privaten Bereich
  • Mitversicherung von Budgetassistenz, Verfahrenspflegschaften, Vorsorgevollmachten
  • Mitversicherung von Supervisionstätigkeit und Mediationen 
  • Mitversicherung als Verfahrensbeistand gemäß § 158 FamFG
  • Mitversicherung der gelegentlichen Tätigkeit als Rehahelfer, Wiedereingliederungshelfer und Ergänzungspfleger
  • Mitversicherung der Seniorenbetreuung
  • Umstellung auf die aktuellen Bedingungen ARB 2010
  • optional: Mitversicherung der Tätigkeit als Nachlasspfleger

Gültig für alle Tarife

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz §2
    Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, oder zur Abwehr unberechtigter Anschuldigungen durch Angehörige von Betreuten in einem Strafverfahren.
  • Vergütungsstreitigkeiten sind mitversichert
    Nur im Rahmen des GL-Gruppenvertrages versicherbar, alle anderen Gesellschaften schließen dieses Risiko aus.
  • der Versicherer verzichtet ganz auf sein außerordentliches Kündigungsrecht

Reduzierte Wartezeiten
Die Wartezeiten wurden von drei auf zwei Monate gekürzt (außer Vermieterrechtsschutz) und werden im GL-Rechtsschutz-Konzept nur bei folgenden Leistungsarten angewandt:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Berufsvertrags-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren

Wartezeiten entfallen aber, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer haben und die von uns angebotene Rechtsschutzversicherung nahtlos daran anschließt. In diesem Fall entfallen die Wartezeiten in den bereits versicherten Leistungsarten des Vorversicherers.

Prämiennachlass für neue BdB-Mitglieder
(nur Tarif KompaktPlus mit Beitragsgarantie)
Alle neuen BdB-Mitglieder, die vor weniger als zwölf Kalendermonaten dem BdB e.V. beigetreten sind, erhalten einen Prämiennachlass von mindestens 19,5%, für die Laufzeit ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit am 1.4. eines jeden Jahres.  

Tipp zur Nutzung von Steuervorteilen
Sollten Sie jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung haben, so wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nur den privaten Bereich abdecken. Bezahlen müssen Sie die Prämie aber von Ihrem bereits versteuertem Einkommen. Entscheiden Sie sich für ein GL Rechtsschutzkonzept, haben Sie den beruflichen und den privaten Bereich versichert und könnten die Prämien zu 100% als Betriebsausgaben geltend machen. Bisher hat das unseres Wissens jedes Finanzamt akzeptiert. 

Wann können Sie wechseln?
Obwohl vertraglich festgelegte Kündigungsfristen gelten, können Sie jederzeit in unser Rechtsschutzkonzept wechseln. Nach dem Gleichordnungsprinzip der Rechtsschutzversicherer wird im Normalfall der Altversicherer einem Wechsel außerhalb der festen Kündigungsfristen zustimmen, wenn die neue Rechtsschutzversicherung Risiken versichert, die der Altversicherer nicht versichern will oder kann. Wünschen Sie einen vorgezogenen Wechsel in unser Rechtsschutzkonzept, beantragen wir beim Altversicherer eine Aufhebung, der in 99% der Fälle auch zugestimmt wird. 

Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Telefonisch erreichen Sie uns unter:
Telefon (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.  

 

Kostenlose Rechtsberatung für BdB-Mitglieder
Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V., Kay Lütgens, eingereicht werden: Fax: 040-38 62 90 32, Email:
kay.luetgens@bdb-ev.de


Rechtsberatung durch Fachanwälte
(kostenpflichtig)
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