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Absicherung von Vermögensschäden Berufsbetreuer/innen unterliegen in der Ausübung ihres Berufes zahlreichen Haftungsrisiken, vor allem wenn Sie durch Beratungsleistungen und Handlungen die wirtschaftliche Situation Ihrer Kunden beeinflussen können. Die gemeldeten Vermögensschäden sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Das hat auch damit zu tun, dass die öffentliche Hand alle Mittel ausreizt um sich vermeintlich unrechtmäßig gewährte Leistungen von den Betreuern/innen, vielfach aufgrund „sozialwidrigen Verhaltens", zurückzuholen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor: - Privatrechtlichen Ansprüchen
- Ansprüchen aus der Tätigkeit mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern
- Öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) deckt alle finanziellen Schäden, die Sie Ihren Kunden/ Klienten durch ein Fehlverhalten zufügen. Nicht abgesichert sind Tätigkeiten als Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder für Vorsorgevollmachten. Wichtig ist: der Zeitpunkt des Verstoßes muss versichert gewesen sein und nicht der Zeitpunkt an dem der Schaden „entdeckt" wird. - Die VH prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Sie leistet finanzielle Wiedergutmachung, wenn der Anspruch begründet ist
- Sie wehrt unberechtigte Ansprüche, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer auch die Prozesskosten träg
Wer ist versichert? Neben dem Versicherungsnehmer sind Betriebsangehörige, die in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritte schädigen mitversichert (Honorarkräfte und Freiberufler können evtl. gegen Zuschlag mitversichert werden). Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus für bis zu 50 Betreute (für weitere Betreute erfolgt ein Risikozuschlag) und Verfahrenspfleger gemäß § 50 FGG. Was ist versichert? Bei den Versicherungssummen gibt es drei unterschiedliche Varianten, sie stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung (die Versicherungsinhalte sind für alle Varianten gleich).D.h., die Versicherungssumme wird verdoppelt, falls sich in einem Jahr mehrere Vermögensschäden ereignen sollten. Die Leistungen unter anderem: - Wegfall der Selbstbeteiligung
- Die Abwicklungstätigkeit nach Ableben eines Betreuten
- Fehler beim Zahlungsverkehr
- Gewerbebetrieb aus dem verwalteten Vermögen einer betreuten Person (bis 100.000 EUR Jahresumsatz)
- Nachhaftungsregelung für Schäden, die während der Laufzeit einer Vorversicherung verursacht wurden
- Fehler mit privaten Versicherungsverträgen von Betreuten (innerhalb der ersten 12 Monate nach Übernahme der Betreuung, VS auf 50.000 EUR begrenzt)
- Unbegrenzte Nachhaftung
- Tätigkeiten für die betreute Person im Zusammenhang mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern
- Wegfall des Gebührenselbstbehaltes
- Rückwärtsversicherung (kann optional abgeschlossen werden)
Absicherung gegen „öffentlich-rechtliche" Ansprüche (nach §103/104 SGB XII und § 118 Abs 4 SGB VI) Dieses Risiko war in Deutschland in diesem Umfang bisher nur zu extrem hohen Prämien versicherbar. Jetzt sind öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche mitversichert. Wünschen Sie ein Angebot? Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Haftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer/innen Erweiterung der VH mit Absicherung "Öffentlich-rechtlich" Wenn Sie Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040/85 40 28 50 Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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