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 Berufsbetreuer/innen > Budgetassistenz

Budgetassistenten bisher ohne Versicherungsschutz
Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, sich selbständig einen Dienstleister für die benötigte Unterstützung auszusuchen und Hilfeleistungen „einzukaufen".

Der Budgetassistent hat die verantwortungsvolle Aufgabe, den jeweils richtigen Leistungsträger und die genauen Leistungsansprüche des Behinderten zu erfassen, zusammen mit dem Betroffenen den konkreten Unterstützungsbedarf festzustellen und ihm bei der Aushandlung mit dem Leistungsträger als sein Interessenvertreter zur Seite zu stehen.

Bei Wahrnehmung dieser besonderen Art der Betreuung ist der Budgetassistent einem nicht zu unterschätzendem Haftungsrisiko ausgesetzt das bis jetzt keine Versicherung abdeckte.

Erste Versicherung zur Absicherung der Budgetassistenz
Sie ist eine Erweiterung des GL-Konzeptes zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Betreuer/innen und ist einzigartig in Deutschland.
Voraussetzung ist das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA oder beim HDI GERLING, da die Absicherung der Budgetassistenz nur als Erweiterung angeboten werden kann.

Allerdings können auch Betreuer/innen, deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer besteht, diese Erweiterung bei GL abschließen. Die entsprechenden Tarife finden Sie in den Infos zur Budgetassistenz die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Versicherte Risiken
Versichert ist die im Versicherungsschein näher bezeichnete Tätigkeit als Budgetassistent/in für eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Assistenzverträgen (max. 50 Assistenzverträge).

Für jedes Persönliche Budget das versichert werden soll, müssen der Budgetvertrag und die Zielvereinbarung eingereicht werden. Die Selbstbeteiligung in allen Tarifvarianten beträgt 300 EUR je Schadenfall.

Mitversichert ist:

  • die Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Tätigkeit, die der Erschließung der Leistung eines Persönlichen Budgets nach dem SGB dient
  • Haftpflichtanspruche, die darauf beruhen, dass der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit Fehl- oder Doppelüberweisungen veranlasst hat, Rechen- und/oder Schreibfehler in schriftlichen Unterlagen gemacht hat. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Verbleib des Fehlbestandes nicht nachweisbar ist.
  • Bei Einschluss in eine bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der AXA besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die der Assistenznehmer gegen den Budgetassistenten erhebt, soweit dieser gleichzeitig Betreuer des Geschädigten ist. 

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
In Ergänzung von § 4 AVB sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus kaufmännischem Handeln
  • Haftpflichtansprüche, die darauf beruhen, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden

Ausführliche Infos
Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Budgetassistenz

Die neuen Handlungsempfehlungen der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation) zum Persönlichen Budget liegen jetzt vor. Sie können auf der folgenden Internetsite als PDF heruntergeladen werden: Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Fragen zur Absicherung der Budgetassistenz haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.