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 Berufsbetreuer/innen > Vorsorgevollmachten

Versicherungsschutzerweiterung für Vorsorgevollmachten
Die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Vorsorgevollmachten. Diese Risiken müssen separat versichert werden. Voraussetzung ist aber, dass Sie bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen haben.
Das nachfolgende Angebot für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer ist mit dem Bundesvorstand des BdB. e.V. abgestimmt und gilt für Mitglieder. Für Nicht-Mitglieder erhöht sich der Beitrag der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vollmachten um 75 EUR (zzgl. Versicherungssteuer).

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist/sind versichert:

  • Bis zu 50 Betreute. Bei weiteren Betreuten würde hier ein Prämienzuschlag erfolgen
  • Die Abwicklungstätigkeit nach Ableben eines Betreuten
  • Fehler beim Zahlungsverkehr
  • wenn zu dem verwalteten Vermögen einer betreuten Person ein Gewerbebetrieb bis 100.000 EUR Jahresumsatz gehört
  • Schäden, die während der Laufzeit dieses Vertrages gemeldet werden, aber in der Versicherungszeit einer Vorversicherung eingetreten sind, soweit die Nachhaftung des alten Versicherers abgelaufen ist
  • Schäden, die in den ersten 6 Monaten nach Übernahme eines neuen Betreuungsauftrages aufgrund eines Fehlverhaltens des Betreuers bei Abschluss oder durch Nichtabschluss von Versicherungsverträgen für den Betreuten entstehen. Die Deckungssumme ist auf 50.000 EUR begrenzt
  • Unbegrenzte Nachhaftung

Rückwärtsversicherung
(beitragspflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes, nur bei Bedarf)
Gegen Zahlung eines zeitanteiligen Zuschlages ist beim erstmaligen Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Mitversicherung einer Rückwärtsversicherung bis 13 Monate vor Vertragsbeginn möglich. Dadurch sind Verstöße versichert, die innerhalb dieses Zeitraumes begangen wurden, soweit Sie Ihnen bei Antragstellung nicht bekannt waren.

Nicht versichert sind:
Bei Berufsbetreuer/Innen fallen u.a. Spekulationsgeschäfte und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass private Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, nicht unter den Versicherungsschutz

Besonderheiten
Bei den Vorsorgevollmachten erfolgt eine individuelle Annahmeprüfung anhand der vorgelegten Vollmachten durch die AXA.

Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Vorsorgevollmachten

Wenn Sie Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vorsorgevollmachten haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.