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Die wichtigste Versicherung für den Betreuungsalltag Betriebsangehörige eines Betreuungsvereins sind einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 BGB)." Sie haften folglich bei Verschulden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen bzw. dem Vermögen der Firma. Sofern der Geschädigte einen gerichtlichen Titel erwirkt hat, kann er diesen Anspruch 30 Jahre geltend machen. Schäden in Millionenhöhe treten zwar nicht häufig auf, aber auch ein vergleichsweise kleinerer Schaden, kann für alle Beteiligten bitter sein. Wer also keine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen hat, gefährdet nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die des Geschädigten. Hinweis: Der Versicherer übernimmt hier nicht die Haftung aus vertraglichen Verpflichtungen z.B. Konventionalstrafen bei Nichterfüllung etc. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Personen- und Sachschäden die Betriebsangehörige in Ausübung Ihres Berufes durch ein Fehlverhalten verursachen. Versichert sind alle Betriebsangehörigen, die in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritte schädigen. Die Leistungen im Schadenfall - Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer auch die Prozesskosten trägt
Versicherungssummen Für Personen- und Sachschäden steht eine Deckungssumme von 3 Mio. EUR, für Vermögensschäden aus Personen-, bzw. Sachschäden 50.000 EUR zur Verfügung. Hinweis: Glasbruchschäden an Mietsachen sind nicht mitversichert, da Glasbruch separat versichert werden kann. Wer ist versichert? Hauptberuflich und ehrenamtlich tätige Betreuer. Ehrenamtliche mitarbeitende Personen können aber aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden. Sonstige Angestellte aus Verwaltung, Buchhaltung, Zentrale etc. sind optional versicherbar. Prämien Der Jahresbeitrag für bis zu zehn Betreuer beträgt 280 EUR + 53,20 EUR (19% Versicherungssteuer) = 333,20 EUR, für jede weitere mitzuversichernde Person 20 EUR + 3,80 EUR (19% Versicherungssteuer) = 23,80 EUR. Wünschen Sie ein Angebot? Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit Faxanträgen können Sie hier als PDF herunterladen: Haftpflichtversicherungen für Betreuungsvereine Wenn Sie Fragen zu Haftpflichtversicherungen haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040/85 40 28 50. Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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