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 Betreuungsvereine > Directors and Officers

Schutzschirm für die Geschäftsleitung
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe (Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte) abschließt. Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (keine Sach-/Personenfolgeschäden) zur Absicherung von Ansprüchen Dritter (Außenverhältnis) als auch des eigenen Unternehmens (Innenverhältnis).

In der Vergangenheit wurde ein Vermögensschaden meistens noch vom Betrieb übernommen, die Verantwortlichen hatten schlimmstenfalls mit der Entlassung zu rechnen. Heute werden immer öfter Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und nicht selten mit Millionenklagen überzogen.

Entscheidungen mit Folgen
Bereits leichteste Fahrlässigkeit und Verstöße gegen die allgemeine Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung können zu einem haftungsbegründeten Verschulden führen.

Schadenbeispiele:

  • Eine Forderung verjährt, weil ein Termin versäumt wurde
  • Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgt eine unzureichende Überprüfung der Personalien
  • Der Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage verursacht einen erheblichen Mehraufwand für den der ausgeschiedene Geschäftsführer haftbar gemacht werden soll.
  • Den Unternehmensleitern wird zur Last gelegt, Arbeitsverträge abgeschlossen und sonstige Verpflichtungen eingegangen zu sein, obwohl sich die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bereits abzeichnete.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied wird zu Schadenersatzleistungen herangezogen, wil es einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft nahe gelegt hatte, einen für die Gesellschaft nachteiligen Vertrag zu schließen.
  • Der Geschäftsführer verzichtet eigenmächtig auf Forderungen gegen Dritte
  • Der Geschäftsführer hat Zuwendungsbestätigungen fehlerhaft ausgestellt. Dies führt zum Verlust der Gemeinnützigket (und zu Steuernachforderungen gegen den Verein; Regreß gegen den Vorstand). 

Entlastung der Entscheidungsträger
Jeder Unternehmensführer oder Aufsichtsrat haftet, falls die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt wurde, gesamtschuldnerisch und in voller Höhe mit seinem Privatvermögen.
Aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften hat er selbst nachzuweisen, dass er nicht gegen diese Sorgfalt verstoßen hat. Diese Beweislastumkehr zu seinen Lasten ist oftmals sehr schwierig. Ist der Unternehmensführer zudem bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden, wird es noch schwerer für ihn, nachzuweisen, dass er sein Geschäft mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt hat.

Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung aber nicht nur für die Geschäftsleiter und Vorstände, sondern auch das Unternehmen profitiert indirekt davon. Denn verängstigte Geschäftsleiter und Vorstände sind gehemmt und werden vielfach gebotene Entscheidungen unterlassen. Nichts ist für ein Unternehmen schädlicher als ein zögerndes Management.

Leistungen der D&O-Versicherung
Sie bietet Unternehmensleitern qualifizierten juristischen Beistand. Sie übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits (passiver Rechtsschutz). Damit schützt sie das persönliche Vermögen und fördert den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen.

Der Versicherer ersetzt alle Vermögensschäden (keine Sach-/Personenfolgeschäden) die durch Sorgfaltspflichtverletzungen (ohne Vorsatz) im Innen- oder Außenverhältnis entstehen.

Wer ist versichert?
Versichert ist die Unternehmensleitung in Ihrer Eigenschaft als

  • Vorstand einer AG oder eines Vereins,
  • Geschäftsführer einer GmbH,
  • Beirat oder Aufsichtsratsmitglied
  • leitende Angestellte (Prokuristen u.ä)

Als mitversichert gelten

  • Haftpflichtversicherungsansprüche welche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) stehen, einschließlich der Inanspruchnahme wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Wünschen Sie ein Angebot?
Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Angebotsformular können Sie hier als PDF herunterladen: D&O Versicherung für Betreuungsvereine

Wenn Sie Fragen zu Haftpflichtversicherungen haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040/85 40 28 50.

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