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Die Hausrat-Versicherung für Ihr Büro Die Geschäftsinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen, stellen doch Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Wichtig: Es wird generell der Neuwert entschädigt. Welche Gefahren sind versichert ? - Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Rohrbruch, Frostschäden
- Sturm und Hagelschäden
- Diebstahl von Dienstfahrrädern bis 750 EUR
- Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
Selbstverständlich können Sie mit einer zusätzlichen Glasversicherung alle Fenster- und Glasflächen mitversichern. Nicht versicherte Gefahren - Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Kurzschluss, Überspannung, Induktion
- Implosion
- Feuchtigkeit, Überschwemmungen
- Höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler
- Abnutzung
- Die Software / Datenverlust
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Erdbeben, Kernenergie
- Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe
So vermeiden Sie eine Unterversicherung Da die Geschäftinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden). Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten müssen Sie eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung. Die Betriebsunterbrechung ist mitversichert Die so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) ist in unserer Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen. Sie sollte in keiner Inhaltsversicherung fehlen, denn sie deckt bei einem Versicherungsschaden sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes ab. Häufig kann nach einem Schadenfall nicht gearbeitet werden und der Betrieb steht still! Bedenken Sie, dass viele Betriebskosten wie z.B. Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Leasingraten etc. auch dann anfallen, wenn Sie keinen Umsatz machen. Reicht die Versicherungssumme in der BU? Die Versicherungssumme in der BU muss mindestens so hoch sein wie in der Geschäftsinhaltsversicherung. Prüfen Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen. Falls das der Fall ist, kann die Versicherungssumme der BU individuell angepasst werden. Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz Der Versicherer ersetzt auch die Betriebsunterbrechungsschäden infolge Überspannungsschäden durch Blitz sowie daraus resultierende Folgeschäden an versicherten Sachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf eine Versicherungssumme von maximal 5.000 EUR begrenzt, kann aber erhöht werden. Der Versicherungsnehmer trägt je Versicherungsfall den vereinbarten Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nicht, soweit dafür aus einer anderen Versicherung Entschädigung beansprucht werden kann. Leistungen der BU - Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.
- Entschädigung der fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes.
- Übernahme von Mehrkosten im Rahmen der Versicherungssumme z.B. für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge.
- für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.
Versicherungssummen Mindestens 11.000 EUR in der Geschäftsinhaltsversicherung inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung bei Mindestprämie: 75,70 EUR + 19% Vers.-St. (14,38 EUR) = 90,08 EUR Prämien Geschäftsinhalt 3,45 ‰ der Versicherungssumme zzgl. 19% Vers.-St. Berechnungsbeispiel für die Prämie: 40.000 EUR Versicherungssumme ergibt eine Jahresprämie von 150 EUR (40 x 3,45 EUR). Gesamtprämie: 150 EUR + 19% Vers.-St. (28,50 EUR) = 178,50 EUR Wünschen Sie ein Angebot? Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Antragsformular können Sie hier als PDF herunterladen: Geschäftsinhaltsversicherung. Wenn Sie Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung haben oder ein Angebot wünschen dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50. Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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