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Wie 400-Euro-Kräfte vorsorgen können Derzeit sind etwa 3,5 Millionen 400-Euro-Kräfte in langfristigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt, die Gesamtzahl aller „Minijobber", wie sie auch genannt werden, liegt bei fast sieben Millionen, Tendenz steigend. Die meisten dieser meist weiblichen Arbeitnehmer haben häufig ein schlechtes Versorgungsniveau, obwohl sie, verglichen mit Vollzeitkräften, überdurchschnittlich effizient arbeiten. 400-Euro-Minijobs sind für die Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei, d.h. sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern erhalten das Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto. Die pauschalen Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Gehaltserhöhung mit unangenehmen Folgen Viele dieser 400-Euro-Kräfte würden gerne länger arbeiten, genauso wie viele Arbeitgeber ihre Minijobber gerne entsprechend effizienter einsetzen würden. Übersteigt aber eine Lohn- oder Gehaltserhöhung die 400-Euro-Grenze, gerät das Arbeitsverhältnis in die sogenannte „Gleitzone" der Sozialversicherungspflicht. Der Unternehmer muss in diesem Fall den vollen Sozialversicherungsbetrag zahlen und für den Arbeitnehmer entfällt die Sozialversicherungsfreiheit. Eine Tatsache die keinen Arbeitnehmer motiviert mehr Stunden zu arbeiten. Mehrarbeit ohne Verlust des Status „Minijobber" Eine sinnvolle Alternative bietet ein betriebliches Altersvorsorgekonzept für Minijobber. Ziel dieses Vorsorgekonzeptes ist es, eine sehr effiziente und attraktive Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte aufzubauen und dem Minijobber eine sozialversicherungsfreie Möglichkeit zur Mehrarbeit zu bieten. Der Arbeitgeber vereinbart mit seinem Minijobber eine Erhöhung der Monatsarbeitszeit. Im Gegenzug wird der Mehrwert (bis zur Obergrenze von zusätzlich 216 Euro) sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung für Minijobber eingezahlt. Der sozialversicherungsrechtliche Status des Minijobbers bleibt so unangetastet und der Arbeitgeber kann weiterhin die Abgabenpauschale an die Minijob-Zentrale abführen - ohne dass der Minijobber selbst Beiträge zahlen muss! Das Nettoeinkommen des Minijobbers bleibt unverändert - und die Gehaltserhöhung für die vereinbarte Erhöhung der Monatsarbeitszeit fließt ohne Abzüge zu 100% in die betriebliche Altersversorgung für Minijobber. Das betriebliche Altersvorsorgekonzept für 400-Euro-Kräfte Dieses spezielle Versorgungskonzept bietet Minijobbern die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen - und das ganz ohne direkten finanziellen Mehraufwand durch Entgeltumwandlung von entlohnter Mehrarbeit. Vorteile für den Arbeitnehmer - Aufbau einer attraktiven Altersvorsorge mit garantierten Leistungen
- Status als Minijobber bleibt unangetastet, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenfrei
- Es entsteht kein finanzieller Mehraufwand für den Minijobber
- Auf Wunsch können auch die Angehörigen abgesichert werden
- Auf Wunsch kann auch die eigene Berufsunfähigkeit abgesichert werden
- Keine Anrechnung der Versorgung auf Arbeitslosengeld und Hartz IV
- Die Ansprüche aus der Versorgung sind von Anfang an unverfallbar und auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher
- Bei Arbeitgeberwechsel oder Statusveränderung (z. B. wegen Aufnahme eines Vollzeitjobs) kann die Versorgung problemlos fortgeführt werden (Direktversicherung)
 Vorteile für den Arbeitgeber - Beiträge sind Betriebsausgaben
- Beiträge an die Minijob-Zentrale werden nicht erhöht!
- Durch die verlängerten Arbeitszeiten können Arbeitsplätze eingespart werden und damit auch die Fixkosten für Einarbeitung, Schulung, Arbeitsplatz, Verwaltungsaufwand etc. für neue Arbeitskräfte.
- Die verlängerten Arbeitszeiten tragen zu einer erhöhten Produktivität und Arbeitskapazität bei
- Auf Grund der Erfüllung der sozialen Verantwortung und der besonderen Förderung der Mitarbeiter wird auch eine Erhöhung der Mitarbeiterbindung erreicht.
 Wir beraten Sie gern Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50. Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit Rechenbeispielen und einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Altersvorsorge für Minijobber Betriebliche Altersvorsorge Informationspflichten für Arbeitgeber Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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