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 Personenversicherung > Praxisausfallversicherung

Wer trägt die Kosten Ihres Betriebes, wenn Sie nicht arbeiten können?
Die Praxis-Ausfallversicherung bedeutet für Sie als Selbständige(r) zusätzlichen Schutz, wenn Sie selbst durch Krankheit oder Unfall über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können.

Wenn Sie ausfallen, laufen die Kosten Ihres Büros weiter. Die Miete wird weiter abgebucht, genauso wie die Kosten für das Telefon, Heizung und Strom. Möglicherweise haben Sie Mitarbeiter, die natürlich auch Ihr Gehalt bekommen möchten wenn Sie krank sind. Auch die Leasingraten für Ihre Bürotechnik oder Ihr Auto, nicht zu vergessen etwaige Finanzierungsraten und -zinsen, müssen trotz des fehlenden Einkommens weiter beglichen werden.

Mit der Absicherung einer Praxis-Ausfallversicherung wälzen/verlagern Sie dieses Risiko von Ihren Schultern auf einen Versicherer. Dieser übernimmt nach einer gewissen Andauer (20, bzw. 30 Tage) der Krankheit Ihre Kosten durch die Zahlung eines vorher festgelegten Tagessatzes. Der Beitrag steht fest – unabhängig von Ihrem Geschlecht und unabhängig von Ihrem Alter (bis zum Höchsteintrittsalter von 55 Jahren).

Die Höhe der Versicherungssumme legen Sie fest
Bei Abschluss der Versicherung legen Sie als Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme fest. Eine Praxis-Ausfallversicherung kann schon
mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme von 15.000 EUR abgeschlossen werden. Sind Ihre jährlichen Fixkosten aber deutlich höher, können Sie die Versicherungssumme individuell anpassen. Sie richtet sich nach den fortlaufenden Betriebskosten des Vorjahres und kann selbstverständlich Jahr für Jahr neu festgelegt werden - damit Sie immer einen aktuell angemessenen Schutz genießen.

Wahl der Karenzzeit
Die Karenzzeit ist die Spanne, die zwischen dem Ausfall des Versicherten und dem Leistungsbeginn der Versicherung liegt. Sie können sich - ganz nach Ihrem persönlichen Ermessen - zwischen einer kürzeren (20 Tage) und längeren Karenzzeit (30 Tage) entscheiden, wobei ein längerer Zeitraum natürlich den Vorteil eines geringeren Beitrages mit sich bringt.

Einfache Schadenregulierung
Entschädigt werden die nachgewiesenen Kosten,die Sie aufgrund der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnten. Die Höchstentschädigung beträgt 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme pro Werktag (außer Samstag) der Unterbrechung (ohne Karenzzeit).

Zusätzliche Absicherung
Für die Zahlung Ihres Gehalts ist die Praxis-Ausfallversicherung keine Versorgung. Möglicherweise haben Sie aus diesem Grund bereits eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen. Diese deckt allerdings nur das Nettoeinkommen ab, nicht Ihre Kosten.

Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit dem Antrag und einem Summenermittlungsbogen können Sie hier als PDF herunterladen: Praxisausfallversicherung

Wenn Sie Fragen zur Praxisausfallversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.