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Selbst vorsorgen für den Todesfall
Nach Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes muss jeder selbst für den Todesfall vorsorgen. Damit eine würdevolle und angemessene Bestattung nicht an den finanziellen Engpässen scheitert, empfiehlt sich die Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung. Durch eine im Voraus selbst bestimmte Vorkehrung für den Todesfall sichern Sie auch die Hinterbliebenen ab und schützen sie vor dem finanziellen Risiko hoher Bestattungskosten. Zusammen mit der IDEAL Lebensversicherung a.G. haben wir ein leistungsstarkes Versicherungskonzept zu günstigen Prämien umgesetzt.

Bestattungsvorsorge ohne Mehrprämie
Ein Bestattungsvorsorge-Paket mit wählbaren Bestattungsdienstleistungen übernimmt auf Wunsch die gesamte Organisation und Abwicklung durch den ISO-zertifizierten Bestattungsdienstleister Ahorn Grieneisen AG. Und was das Besondere ist: dieser Service kostet den Versicherten keinen Cent mehr Prämie. Bei der IDEAL BestattungsVorsorge können Sie zwischen drei Modellen wählen:

Vorsorgemodell BASIS 3.000 EUR

  • Persönliche Beratung und Betreuung,
  • Organisation und Behördengänge
  • Überführung und Einbettung
  • Sarg oder Urne mit Blumenschmuck
  • Wahlweise Erd- oder Feuerbestattung
  • Abschiednahme im engsten Familienkreis
  • Blumendekoration und Trauerkarten
  • Einfaches Reihengrab oder anonyme Grabstätte
  • Gebühren (für Grabstelle, Kremierung und Urkunden) bis 500 EUR

Zusätzlich beim Vorsorgemodell STANDARD 4.500 EUR

  • Kleine Trauerfeier
  • Alternativ zum Reihengrab Seebestattung in Nord oder Ostsee (ohne Angehörige)
  • Gebühren bis 1.000 EUR

Zusätzlich beim Vorsorgemodell TRADITION 6.000 EUR

  • Traditionelle Trauerfeier
  • Freie Wahl der Grabstelle, alternativ Seebestattung in Nord- oder Ostsee mit Begleitung von bis zu 10 Angehörigen
  • Gebühren bis 1.500 EUR

Die Besonderheiten im Überblick
(bei laufender Beitragszahlung)
Unser Sterbegeld-Versicherungskonzept mit der IDEAL Lebensversicherung a.G. bietet im Vergleich zu anderen Anbietern die umfangreichsten Leistungen zu vergünstigten Prämien an.

  • Abschluss ohne aufwendige Gesundheitsprüfung. Lediglich Personen mit Pflegestufe von 1+2 bzw. 3 oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 70% können mit diesem Tarif leider nicht versichert werden (aber auch für diese Personen haben wir eine Lösung, bitte nachfragen).
  • Sehr kurzzeitig erreichbarer Versicherungsschutz
  • Volle Todesfallleistung ab dem 19. Monat
  • Lebenslange Versicherungsdauer
  • Versicherungssumme schon ab 1.500 EUR möglich (Mindestversicherungssumme) 
  • Eintrittsalter bis 80 Jahre (bei Einmalbeitrag auch bis 85 Jahre)
  • Kostenerstattung bei Tod auf Auslandsreisen, auch für die Begleitperson
  • Organisation der Rückholung aus dem Ausland 
  • Erhöhung der Leistung durch die Überschussbeteiligung ohne zusätzlichen Beitrag
  • Abwicklung und Organisation der Bestattung durch den kompetenten Partner des Versicherers (Bestattungsvorsorge)
  • Versicherte Person muss nicht Antragssteller sein (bis 8.000 EUR nicht unterschriftspflichtig). Die Versicherung kann ohne Unterschrift der versicherten Person abgeschlossen werden.

Empfehlung für Sozialhilfeempfänger
Häufig stellt sich die Frage, ob Geldbeträge, die zum Zwecke der späteren Bestattung angelegt wurden vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt sind. Da die Rechtsprechung in dieser Sache zur Höhe der Schonbeträge uneinheitlich ist, empfehlen wir eine Klärung bei den zuständigen Behörden. Die Bestattungsvorsorge stellt im Sozialhilferecht eine anerkennenswerte Risikovorsorge dar und wird aus diesem Grunde auch bei der Vermögensinanspruchnahme unberücksichtigt bleiben.

Bei Abschluss für Sozialhilfeempfänger sollte in die Police ein Bezugsrecht für eine natürliche oder juristische Person eingetragen werden, damit die Versicherungsleistung vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.

Warum sollten Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen?
Sie können zu Lebzeiten alles im Sinne des/der Versicherten regeln, bzw. regeln lassen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Im Sinne des Verstorbenen wird alles von einem ISO-Zertifizierten (!) Bestatter mit deutschlandweitem Netz geregelt:
  • Tätigkeiten, wie z.B. Abmelden bei Behörden, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern werden übernommen
  • Kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt zur Regelung der letzten Dinge (Testament, etc) 
  • Hinterlegung wichtiger Unterlagen rund um die Bestattung bei der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) ist möglich.

Der/Die Versicherte und die Verwandten haben das gute Gefühl, dass wirklich alles Notwendige in die Wege geleitet wurde, evtl. auch die Organisation und Durchführung der Feier (Von der Einladungskarte bis zum Kaffemahl danach).

Das Bestattungsvorsorgepaket
kann auf Wunsch kostenlos in die Sterbegeldversicherung eingeschlossen werden! In einem Vorsorgeordner werden alle wichtigen Dokumente abgelegt. Im Todesfall übergeben die Angehörigen als letzte Handlung nur noch den Ordner an das Bestattungsunternehmen das alles Weitere regelt.

Durch Überschussbeteiligung ist teilweise mehr als das Dreifache der Versicherungssumme zu erreichen.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
Wünschen Sie ein Angebot zur Sterbegeldversicherung, dann senden Sie uns bitte das Angebotsformular aus der Beratungsdokumentation zurück. Die ausführliche Beratungsdokumentation können Sie hier als PDF herunterladen: Sterbegeldversicherung

Wenn Sie Fragen zur Sterbegeldversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040/85 40 28-50.

Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer für den eigenen Todesfall Vorkehrungen trifft, sollte auch für den Fall vorsorgen, dass wichtige Entscheidungen, sei es durch Krankheit oder altersbedingte Probleme, nicht mehr alleine getroffen werden können.  Durch einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung können Sie alles Wichtige zu Lebzeiten regeln ­- wer Sie betreut, für Sie Entscheidungen fällen darf  und wie Sie medizinisch behandelt werden wollen. Wertvolle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums, www.bmj.bund.de, und der Bundesnotarkammer unter www.vorsorgeregister.de