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Die „Kaskoversicherung“ für Ihr Gebäude Sinn und Zweck der Bauleistungsversicherung ist es, dem Unternehmer oder Auftraggeber als Versicherungsnehmer das Risiko von unvorhergesehenen Schäden an der Bauleistung abzunehmen. Schon während der Bauzeit ist ein neues Haus diversen Gefahren ausgesetzt. Je länger die Bauzeit ist, um so größer wird das finanzielle Risiko, wenn durch ein unvorhergesehenes Ereignis die neuen vier Wände wieder dem Boden gleichgemacht werden. Wind und Wetter können beim Bauen einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen. Auch gehen möglicherweise vom Baugrundstück Gefahren aus, die Sie in große Nöte treiben können. Für einen Teil der Risiken kann die Bauleistungsversicherung die Deckung übernehmen. Versicherte Sachen Allgemeiner Gebäude-Hochbau in schlüsselfertiger Ausführung (Neubau, Umbau, Anbau, Erweiterung, Aufstockung oder Sanierung), z.B.: - Ein- u. Zweifamilienhäusern
- Wohn- u. Geschäftshäusern
- Kaufhäusern, Einkaufszentren
- Büro- u. Verwaltungsgebäuden
- Industriehallen
- Hotels
- Schulen, Kindergärten, Turnhallen
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien
- Theater, Konzerthallen
Entschädigung wird geleistet für unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Bauleistungen während der Bauzeit, verursacht z.B. durch: - höhere Gewalt, Elementarereignisse
- Konstruktions- u. Materialfehler
- Handlungen unbekannter Personen
- Unachtsamkeit
- Ungeschicklichkeit
Was ist versichert? - alle Bauleistungen, Baustoffe u. Bauteile
- wesentl. Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Außenanlagen, mit Ausnahme Gartenanlagen u. Pflanzungen
- Glasbruch bis Haftungsende gem. § 8 ABN
Beginn des Versicherungsschutzes Die Haftung des Versicherers beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (erster Spatenstich). Versicherungssumme Voraussichtliche Bausumme Festsetzung der Versicherungssumme Bausumme aller Bauleistungen. Hierzu zählen auch die Außenanlagen, als wesentlicher Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände und der Wert aller Eigenleistungen und Lieferungen des Auftraggebers und, falls der Antragssteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Mehrwertsteuer. Nicht einzubeziehen sind - gärtnerische Anlagen
- Grundstück
- Erschließung
- Abbrucharbeiten
- Baunebenkosten (Architekten- u. Ingenieurgebühren)
Vertragsdauer max. 24 Monate Deckungserweiterungen Diebstahl, mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile - § 2 ABN Nr. 2 - unvorhergesehne Schäden –Klausel 50
- Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz - Klausel 55 (nur auf Anfrage)
- Aggressives Grundwasser – Klausel 56
- Undichtigkeit u. Wasserdurchlässigkeit – Klausel 57
- Bergbaugebiete – Klausel 58
- Gefahr des Aufschwemmens – Klausel 59
- Gewässerbereiche – Klausel 60 (auf Anfrage)
- Schäden durch Sturm u. Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken – Klausel 70
- Innere Unruhen – Klausel 84
- Streik u. Aussperrung – Klausel 85
- Erweiterungen zu §§ 4, 5, 7, 8, 9 u. 10 ABN
- Erweiterungen zu § 10 Nr. 4b, 6c u. § 14 Nr. 1 ABN
- Erweiterung Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie Löschen oder Niederreißen bei Ereignissen § 2 Nr. 6 (auf Anfrage)
Eine Beratungsdokumentation zur Bauleistungsversicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: Bauleistungsversicherung. Wenn Sie Fragen zur Bauleistungsversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Telefonisch erreichen Sie uns unter: (040) 85 40 28-50. Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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