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Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung? Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen. Jeder Halter haftet unabhängig vom Verschulden Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Und der Geschädigte kann seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen. Das bedeutet: Wer keine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme hat, sieht sich als Schadenverursacher evtl. Existenz gefährdenden Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt. Falls der Verursacher nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann dies auch für den Geschädigten ruinöse Folgen haben. Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung schließt diese Lücke Sie setzt dort an, wo andere Versicherungsprodukte aufhören. Neben den marktüblichen Deckungen haben wir verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination beinahe konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen. Die Haftpflichtversicherung reguliert alle gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Die besonderen Highlights Versichert ist das Haftpflichtrisiko als Halter von Tieren zu privaten Zwecken, z.B. Pferde oder Hunde und der folgende Deckungsumfang: - Fremdreiter-Risiko inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
- Reitbeteiligungen inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(ab 1.6.2009) - Teilnahme an Reitveranstaltungen (ohne Rennen)
- Mietsachschäden (ab 1.6.2009)
- Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransport-Anhänger
(ab 1.6.2009) - Flurschäden
- Deckakt (gewollt und ungewollt)
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
- Reiten mit und ohne Sattel
Die Leistungen im Versicherungsfall - Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist.
- Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen – notfalls vor Gericht – wobei der Versicherer auch die Prozesskosten trägt.
Beispiel: Ein Hund läuft vor ein vorbeifahrendes Fahrrad, der Radfahrer stürzt und bricht sich dabei den Unterarm. Über die Regulierung des körperlichen Schadens hinaus möchte der Geschädigte aber noch Kosten für eine Therapie ersetzt haben. Er behauptet nämlich, dass durch den Unfall bei ihm eine unüberwindbare Angst vor dem Radfahren entstand die nur durch eine psychologische Behandlung therapiert werden konnte. Der Versicherer wehrt sich in diesem Fall gegen die unberechtigt gestellten Ansprüche des Geschädigten. Risikoklassen bei den Hunderassen Als Hundebesitzer müssen Sie wissen, dass einige Hunderassen (Kampfhunde) in eine höhere Risikoklasse/Kategorie eingestuft werden und nur gegen Zuschlag (Mehrprämie) versichert werden können. Risikoklasse 1: Alle Hunderassen, die nicht in die Risikoklasse/Kategorie 2 oder 3 eingestuft sind. Risikoklasse/Kategorie 2: Zuschlag 50% Alano (Urbezeichnung für Dogo Canario, Dogo Mallorquin,Dogo Argentino), American Bulldog (Züchtung aus Bulldog, Pitbull Terrier, Bullmastiff u.a. Rassen), Mastiff (auch Tibet Mastiff, Tibet Dogge, englische Dogge), Dogo Argentino, Dogo Canario (auch Perro de Presa Canario), Dogo Mallorquin (auch Perro de Presa Mallorquin oder Ca de Bou), Bordeaux Dogge (Kreuzung aus engl.Mastiff u.ä. Hunden), Fila Brasileiro (auch brasilianische Dogge), Mastin Espaniol (auch Spanish Mastiff), Mastino Napoletano (auch italiensche Dogge) Risikoklasse/Kategorie 3: Zuschlag 100% American Stafford Terrier (auch American Staffordshire Terrier), Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog (gilt als große Version des Pit Bulls, in ihm sind Doggen, Rottweiler, Mastiffs und andere Rassen eingekreuzt), Bullmastiff (Züchtung aus Mastiff und Bulldogge), Pit Bull (auch Pit Bull Terrier oder American Pit Bull Terrier genannt), Tosa Inu Eine ausführliche Beratungsdokumentation mit einem Faxantrag können Sie hier als PDF herunterladen: Tierhalterhaftpflichtversicherung Wenn Sie Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung haben rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040/85 40 28 50. Mit der Infoanforderung können Sie Informationen zu weiteren Versicherungen bei uns anfordern.
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