Vertrag unterzeichen

Einzigartiges Rechtsschutzkonzept für Betreuungsvereine

Speziell für Betreuungsvereine haben wir zusammen mit unserem Rechtsschutzversicherer D.A.S (ERGO Versicherungsgruppe) ein Konzept für Betreuungsvereine entwickelt, das Sie mit diesen Leistungen und Bedingungen nur bei GL abschließen können.
Der Versicherungsschutz deckt sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich optimal ab und gilt auch für alle Verträge der Betreuten, die im Auftrag für den Betreuten abgeschlossen wurden.

Ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig?

Schnell sind Sie - auch ohne eigenes Verschulden - in einen Rechtsstreit verwickelt: die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters, das Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, die Auseinandersetzung mit dem Vermieter wegen einer Mieterhöhung oder das Strafverfahren wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Wenn Sie vor Gericht ziehen, ist das mit hohen finan-ziellen Risiken verbunden: Der eigene Rechtsanwalt, das Gericht und der gegnerische Rechtsan-walt können bei einem für Sie negativen Ausgang auf Ihre Kosten gehen.

Kostenlose Rechtsberatung für BdB-Mitglieder

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V., Kay Lütgens, eingereicht werden. Fax: 040-38 62 90 32, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bestnote GUT (1,8) bei Stiftung Warentest
Der Premium Tarif der D.A.S. wurde mit der Bestnote GUT (1,8) von der Stiftung Warentest ausgezeichnet.
Die D.A.S. ist heute Europas Nr. 1 im Rechtsschutz in beinahe 20 Ländern in Europa.

Die Besonderheiten des GL Rechtsschutzkonzeptes

Das GL-Rechtsschutzkonzept zeichnet sich, neben einer Versicherungssumme von 500.000 EUR (im Spezial-Straf-Rechtsschutz 300.000 EUR) und zusätzlich darlehensweise 100.000 EUR Strafkaution, durch folgende Leistungsarten aus:

Versicherungsschutz für privatrechtliche Verträge mit Berufsvertragsrechtsschutz

Gilt für Betreuungsvereine und Vollmachtnehmer für rechtgeschäftliches Handeln des Betreuers bzw. Vollmachtnehmers auf Grundlage privatrechtlicher Verträge, die der Betreuer bzw. Vollmachtnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abschließt. Es gilt immer ein Selbstbehalt von 150 EUR sowie ein Sublimit on 250.000 EUR.
Ein derartiger Versicherungsschutz wird auf dem Markt von keinem anderen Versicherer angeboten.

Spezial-Straf-Rechtsschutz (für alle angebotenen Tarife)

Der Versicherer trägt die Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Das gilt auch für vorsätzlich begehbare Straftaten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Zudem werden auch Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt im angemessenen Rahmen gezahlt.
Es kommt immer häufiger vor, dass Berufsbetreuer/innen oder Betreuungsvereine von Dritten, das können Angehörige der Betreuten, ehemalige Mitarbeiter oder von Betreuten selbst angezeigt werden. Dass der angezeigte Versicherungsnehmer „sauber" ist, spielt keine Rolle, die Staatsanwaltschaft ist gehalten, in solchen Fällen zu ermitteln.
Ohne Rechtsanwalt kann der/die Beschuldigte aber noch nicht mal seine/ihre eigene Ermittlungsakte einsehen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann in Erfahrung bringen, wie der Stand der Er-mittlungen ist und aufgrund welcher Angaben das Verfahren eingeleitet worden ist.

Vergütungsstreitigkeiten sind mitversichert (Wartezeit 3 Monate)

Nur im Rahmen des GL-Gruppenvertrages versicherbar, alle anderen Gesellschaften schließen dieses Risiko aus.

Weitere Highlights die über den GL-Gruppenvertrag versichert sind

Mediationen

Mediationen

Hierbei handelt es sich um das strukturierte freiwillige Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes.

Mitversicherung von Nachlasspflegschaften

Wartezeiten gibt es im GL-Rechtsschutzkonzept nur bei folgenden Leistungsarten:
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Berufsvertrags-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Wartezeiten entfallen aber, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer haben und die von uns angebotene Rechtsschutzversicherung nahtlos daran anschließt. In diesem Fall entfallen die Wartezeiten in den bereits versicherten Leistungsarten des Vorversicherers.

Wann können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln?

Obwohl vertraglich festgelegte Kündigungsfristen gelten, können Sie jederzeit in unser Rechtsschutzkonzept wechseln, wenn der Vorversicherer einverstanden ist. Nach dem Gleichordnungsprinzip der Rechtsschutzversicherer wird im Normalfall einem Wechsel außerhalb der festen Kündigungsfristen zugestimmt, wenn die neue Rechtsschutzversicherung Risiken versichert, die der Altversicherer nicht versichern will oder kann.

Rechtsberatung für Betreuungsvereine

Betreuungsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Arbeits- und Strafrecht
  • Bau- u. Architektenrecht,
  • Mietrecht
  • Forderungs-Inkasso
Die Rechtsberatung ist kostenpflichtig. Bitte klären Sie die Gebühren im Vorwege mit den entsprechenden Fachanwälten.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Betreuungsvereine haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
©2017 GL Versicherungsmakler GmbH